Kassenzettel / Kassenbon
Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016, das „Kassengesetz“, führt die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 1. Januar 2020 ein.
Mit einer Ausnahmegenehmigung können wir mit unserem Unternehmen auf diese „Kassenzettelpflicht“ verzichten!
Möchten Sie Ihren Gästen jedoch die Möglichkeit bieten, sich einen Kassenbon für den Münzeinwurf zu erstellen, schalten wir Ihnen diese Funktion an unserer Fotobox gerne frei.
Der Gast hat am Touchscreen die Möglichkeit zu wählen, ob er den Kassenzettel
- sich per E-Mail schicken lassen möchte
- oder direkt vor Ort ausdrucken möchte
Über einen Etiketten-Drucker wird der Kassenzettel unterhalb der ausgedruckten Fotos ausgegeben!