Kontaktlose Bedienung & Leadgenierung

Mit unsere Fotobox-Systemen „das Eis brechen“ und den Erstkontakt zwischen Ihrem Unternehmen und potenziellen Neukunden herstellen! 

 

Ob Messestand, Geschäftseröffnung oder eine sonstige öffentliche Veranstaltung! Wir unterstützen Sie bei Ihrer Maßnahme, damit der Kontakt zu den Besuchern auch nach Ihrem Event nicht abbricht! 

 

Aktivieren der Fotobox durch Scannen eines QR-Codes! 

Mit dieser Option wird der Fotobox-Ablauf-Prozess völlig kontaktlos ausgelöst! 

Schnelles, hygienisches Versenden der Fotobox-Bilder per E-Mail & zugleich Lead’s generieren! 

Wir machen Ihnen die Lead-Erfassung so richtig einfach – mit einer personalisierten Fotobox-Aktion.
 

 

Jeder Besucher, der die Fotobox aktivieren möchte, gibt die entsprechenden Daten über sein eigenes Smartphone ein, erhält als Dankeschön sein individuelles Foto als Sofortdruck und sofort per E-Mail. Ein tolles Prinzip, oder?
 

Bieten Sie Ihren Gästen einen völlig freihändigen Betrieb und ein besseres Kundenerlebnis mit unserer kontaktloser Datenerfassung, berührungslosem Start und schnellem hygienischen Versenden von Bildern direkt an der Fotobox.

Video Dateneingabe

(zum Starten bitte anklicken)

Der Ablauf-Prozess aus Sicht des Gastes

1. Während des Einlasses, beim Anstehen an der Fotobox … scannen die Gäste einen QR-Code mit dem eigenen Smartphone oder geben eine bestimmte Web-Adresse in ihrem eigenen Handy ein (https://fotobox-emotion.de …). 

2. Der Gast registriert sich bzw. füllt die entsprechend vorab definierten Eingabefelder aus (Namen, E-Mail-Adresse, Tischnummer, Bestätigung Datenschutz, Newsletter etc.) . 

3. Aufgrund der Eingaben wird ein entsprechender persönlicher QR-Code erzeugt, der anschließend auf dem Handy des Gastes erscheint. 

4. Mit diesem erzeugten QR-Code kann der Gast den Fotobox-Ablauf-Prozess an der Fotobox starten, in dem er diesen vor die Kamera hält

Das gefertigte Foto

  • erscheint an der Fotobox,
  • kann ggf. gedruckt werden, 
  • wird ggf. automatisch gedruckt, und
  • wird dem Gast automatisch an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesandt. 

5. Der Gast kann den erzeugten QR-Code für weitere Fotos nutzen und muss nicht nochmals seine Daten angeben. 

6. Ganz nebenbei haben Sie als Veranstalter so wichtige Lead’s generiert und Kundendaten gesammelt

Ein Marketingtool, das überzeugt! 

 

Scan an der Säulenfotobox direkt an der integrierten Spiegelreflexkamera oder an einer separaten Kamera, die sich seitlich an der Box befindet.

Scan an der Magic Mirror Fotobox über eine separate Kamera, die sich ebenfalls hinter der Spiegeloberfläche befindet. Eine Animation auf dem Spiegel weist die Gäste darauf hin, so dass auch hier die Bedienung intuitiv ist.

 

Fantastisch für Messestände, Festivals, Großveranstaltungen, Firmenevents und andere große Veranstaltungsorte. Ideal für Gruppen – jeder scannt seinen persönlichen QR-Code und erhält sofort sein Bild per E-Mail!

Inbound Marketing ist auf die Verarbeitung persönlicher Daten ausgelegt, wir können sie als Währung des Marketings bezeichnen. 

Beachten Sie – insb. bei der Nutzung von Newsletter-Funktionen aber die Double Opt In Verfahren. 

Wir beraten Sie auch hierzu! 

Der Newsletter Versand bzw. die E-Mail-Werbung ist eine feste Konstante im Online-Marketing. Grundsätzlich gilt auch hier für die dabei anfallende Verarbeitung von personenbezogenen Daten das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn entweder eine Einwilligung des Betroffenen oder ein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund gegeben ist. Dieser könnte beim Versand von E-Mail-Werbung die Wahrung von berechtigten Interessen des Verantwortlichen sein. Denn der Erwägungsgrund 47 der Datenschutz-Grundverordnung besagt ausdrücklich, dass das Gesetz auch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung als ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen anerkennt.

Zu beachten ist jedoch, dass gemäß Art. 95 die Datenschutz-Grundverordnung nur solange für alle datenschutzrechtlichen Belange gelten soll, sofern sich nicht besondere Regelungen mit dem gleichen Regelungsziel aus der ePrivacy-Richtlinie ergeben (vgl. auch Erwägungsgrund 173). Dies hat zur Folge, dass E-Mail-Werbung zurzeit doch nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig ist. (Art. 13 Abs. 1 RL 2002/58/EG)

Folglich sollten Sie bedenken, die Anmeldung zum Newsletter DSGVO-konform mithilfe einer Email Marketing Software über ein rechtssicheres Double Opt-in Verfahren abzubilden. So protokollieren Sie jeden Schritt des Double-Opt-in-Prozesses automatisch in Ihrem System und können dies jederzeit belegen.

Das Double Opt In Verfahren – kurz DOI – ist ein Prozess, mit dem sich Email Adressen für das Email Marketing mit rechtlich abgesicherter Werbeeinwilligung generieren lassen. Dabei geht es nicht nur um die Angabe einer Email Adresse, sondern auch darum, deren Richtigkeit und Eintragung an sich zu verifizieren. Schließlich kann jeder eine ihm bekannte Email Adresse in ein Datenformular eintragen (Opt In). Erst durch die Bestätigung der Person, die über das Email Konto verfügt, ist die Eintragung auch rechtens. Da es sich um ein zweistufiges Verfahren handelt, spricht man hier von einem Double Opt In oder Doppel Opt In.

Beim Double Opt In Verfahren trägt sich ein Abonnent zunächst mit seiner E-Mail-Adresse über ein Daten-Formular in einen Newsletter-Verteiler oder einen anderen Datenpool (z. B. Leads) ein. Dazu kann beispielsweise eine Checkbox im direkten Umfeld des Email Adressfelds platziert werden. Diese ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, wenn es nur um eine Einwilligungserklärung geht. Ist diese jedoch in ein anderes Formular integriert – etwa ein Bestellformular, bei dem sich ein Interessent auch mit für den Newsletter anmelden kann – oder gibt es mehrere Einwilligungserklärungen (z.B. für die Newsletter-Anmeldung und Tracking-Zustimmung), dann ist die Checkbox erforderlich. Dies soll gewährleisten, dass die Einwilligung nachvollziehbar ist und nicht „aus Versehen“ erteilt wurde.

Im zweiten Schritt erhält der Empfänger eine Bestätigungsmail mit einem Link, den er zur Bekräftigung seiner Einwilligung anklicken muss. Hat der Empfänger den Link geklickt, gilt dies als Verifizierung der Email Adresse und als Zustimmung zum Erhalt weiterer werblicher Emails. Dieser Double Opt In ist durch einen Eintrag in die entsprechende Datenbank plus Zeitstempel, wann genau die Einwilligung erfolgt ist, problemlos nachweisbar.

Solange der Abonnent die Einwilligung nicht widerruft – etwa durch ein ausführliches Schreiben oder aber auch durch Klicken eines Abmeldelinks, darf ein Unternehmen diesem Abonnenten weiterhin werbliche Emails zusenden.